Arbeitsgruppe Kriminologischer Dienst des Justizministeriums des Landes NRW
| Unsere Organisation
Der Kriminologischer Dienst (KrimD NRW) ist eine Facheinrichtung des nordrhein-westfälischen Justizministeriums. Seine Aufgabe ist es, gemäß § 166 Strafvollzugsgesetz „ ... in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Forschung den Vollzug, namentlich die Behandlungsmethoden, wissenschaftlich fortzuentwickeln und seine Ergebnisse für die Zwecke der Strafrechtspflege nutzbar zu machen“. Dies geschieht im Wege praxisorientierter Forschung, in der Probleme, Maßnahmen und Wirkungen der Behandlung und Wiedereingliederung von (ehemaligen) Gefangenen einen besonderen Stellenwert haben. Zum Tätigkeitsprofil gehören im Einzelnen:
In der Wahrnehmung dieser Aufgaben, die über den Strafvollzug hinaus auch allgemeine Fragen der Kriminalitätsentwicklung und der Kriminalprävention in den Blick nehmen, pflegt der KrimD NRW den Austausch und die Kooperation mit anderen Justizbehörden, mit der Bewährungs- und Straffälligenhilfe, mit den kriminologischen Diensten anderer Bundesländer und der Kriminologischen Zentralstelle, mit Universitäten und Forschungsinstituten im In- und Ausland sowie mit Europäischen Vereinigungen und Facheinrichtungen der Europäischen Kommission. |
Unsere Aufgaben in ZUBILIS Der KrimD NRW hat die Entwicklungspartnerschaft im Auftrag des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen initiiert und konzipiert. Ihr Leiter ist für die inhaltliche Netzwerksteuerung, die Koordinierung der transnationalen Zusammenarbeit und – in Kooperation mit der Fachhochschule für Rechtspflege NRW – für die Evaluierung der Entwicklungspartnerschaft verantwortlich. Außerdem fällt die Durchführung des Teilprojektes „Wissenstransfer“ in die unmittelbare Zuständigkeit des KrimD NRW. Dazu gehören insbesondere:
Kontakt: Wolfgang Wirth |